Verehrte Sportlerinnen und Sportler,
die Entwicklung der Corona-Situation ist nach wie vor dynamisch. Einschränkungen sind notwendig und dienen zum Schutz und Erhaltung der Gesundheit.
Da es möglicherweise zu unterschiedlichen Interpretationen, Festlegungen und Verordnungen in den Bundesländern kommt, empfehlen wir mit den zuständigen Kommunen Kontakt aufzunehmen, um den Trainings- und Wettkampfbetrieb in den Hundesportvereinen durchführen zu können.
Bitte beachten Sie die bundes- und länderspezifischen Vorgaben, damit wir auch zukünftig Hundesport in den Vereinen anbieten können.
Beabsichtigte Prüfungen im Deutschen Hundesportverband sind den zuständigen Stellen der Kommunen (z.B. Veterinärämter, Ordnungsbehörden) unter Vorlage der Hygienekonzepte anzuzeigen und genehmigen zu lassen. (Muster sind unter https://www.dhv-hundesport.de/ abrufbar).
Die Genehmigung (in Form des dhv-Formulars aus dem Jahr 2020) ist zeitnah nach Stellung des Terminschutz-Antrages vor dem Wettkampftermin an die jeweils zuständige Stelle der Mitgliedsverbände zu senden.
Vor Beginn der Prüfung ist die Genehmigung dem Leistungsrichter vorzulegen. Nicht genehmigte Prüfungen werden nicht zugelassen. Werden die Hygienevorschriften nicht eingehalten, ist der Leistungsrichter berechtigt, die Prüfung abzubrechen.
mit sportlichen Grüßen
Wolfgang Rüskamp, dhv Präsident